b) Der Beschwerdeführer macht geltend, dass er den Uferverbau benötige, um den Unterspülungen entgegenzuwirken, damit ihm entlang des A.________bachs die Durchfahrt erhalten bleibe. Eine Erschliessung über den alten Flurweg sei für heutige Traktoren nicht mehr ausreichend, weshalb er auf eine Erschliessung im Flachen entlang des A.________bachs angewiesen sei. Dies gelte erst recht, wenn der Anhänger des Traktors voll beladen sei. Voll beladen habe er ein Gewicht von bis 28 Tonnen und könne die Steigung hangaufwärts nicht bewältigen.