ende im Bereich des verbauten Ufers. Gemäss alten Luftaufnahmen sei dieser in den 1990er- Jahren erstellt worden. Bis zu diesem Zeitpunkt sei die Parzelle über einen weiter hangaufwärts gelegenen Flurweg erschlossen gewesen, wie aus Luftbildern und der Landeskarte von 1990 ersichtlich sei. Eine Erschliessung sei somit sichergestellt, auch wenn dem A.________bach mehr Eigendynamik zugestanden werde. Selbst wenn ein wichtiger Grund für das Bauvorhaben vorliegen würde, überwiege das öffentliche Interesse an natürlichen und unverbauten Gewässern gegenüber dem privaten Interesse des Beschwerdeführers. Gemäss Art.