65 BR bereits im Baureglement aus dem Jahr 1993 enthalten und damit lange vor der bundesrechtlichen Vorgabe zur Ausscheidung eines Gewässerraums im Jahr 2011 in Kraft getreten. Die Gemeinde Köniz hat die bundesrechtlichen Vorgaben gemeinderechtlich also noch nicht umgesetzt, weshalb für den Gewässerraum auf die bundesrechtlichen Übergangsbestimmungen abzustellen ist.