Laut den Planunterlagen zum nachträglichen Baugesuch hat das Hochwasser auf einer Länge von rund 16 m und einer Breite bis zu 4.5 m Land weggeschwemmt, was zu einer kurvenförmigen Verbreiterung des Bachs führte. Der Beschwerdeführer hat diesen Bereich wieder aufgeschüttet und im Bereich der früheren Uferkante auf einer Länge von 16.15 m eine Verbauung mit Natursteinen erstellt. Für diese Massnahmen beantragt er eine Baubewilligung. 2 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1) 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 4 Vereinbarung zwischen der Gemeinde Köniz und dem Beschwerdeführer vom 1. März 2010, eingereicht durch die