b) Der A.________bach verläuft auf der südlichen Parzellengrenze der Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. H.________.5 Der Beschwerdeführer ist Eigentümer dieser Parzelle und nutzt das Land auf der Parzelle als landwirtschaftliche Nutzfläche. Vom nördlich der Parzelle Nr. H.________ auf der Parzelle Nr. B.________ gelegenen Hof des Beschwerdeführers führt ein unbefestigter Weg hinunter zum A.________bach. Dieser Weg verläuft anschliessend auf der Parzelle Nr. H.________ entlang des A.________bachs und endet etwa in der Mitte der Parzelle Nr. H.___