3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 13. Juni 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung des Entscheids vom 14. Mai 2020 und die Erteilung der Baubewilligung. Zur Begründung macht er insbesondere geltend, zur Bewirtschaftung seines landwirtschaftlich genutzten Landes sei er darauf angewiesen, dem A.________bach entlang fahren zu können. Weil die heutigen Traktoren und angehängten Maschinen viel schwerer als früher seien, könne er die Steigung hangaufwärts gar nicht mehr bewältigen. Daher sei er darauf angewiesen, den flachen Teil dem Bach entlang befahren zu können.