Mit Verweis auf die drei Amtsberichte sowie die Stellungnahme des AGR verweigerte die Gemeinde mit Entscheid vom 14. Mai 2020 die Baubewilligung und erteilte den Bauabschlag. Gleichzeitig ordnete sie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands innert 120 Tagen auf der Parzelle Nr. H.________ an, indem die unbewilligten Ufersicherungsmassnahmen, also alle Steine, am A.________bach vollständig rückzubauen seien. Weiter drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.