Es hielt fest, die Uferverbauung sei zwar zonenkonform, dem Vorhaben stünden aber überwiegende Interessen entgegen. Mit Amtsbericht vom 24. März 2020 erteilte die Waldabteilung Mittelland des Amts für Wald und Naturgefahren (AWN) die Zustimmung zur beantragten Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Waldabstands.