2. Der Beschwerdeführer reichte am 2. Oktober 2018 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde für die «Wegsicherung A.________bach» auf Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. H.________ ein. Nachdem die Gemeinde den Beschwerdeführer mehrmals aufgefordert hatte, die festgestellten Mängel des eingereichten Baugesuchs zu beheben, reichte er am 3. Januar 2020 die geforderten überarbeiteten Unterlagen zum Baugesuch ein. Im anschliessenden Baubewilligungsverfahren holte die Gemeinde eine Stellungnahme des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) und die erforderlichen Amtsberichte ein.