Dabei wurde festgestellt, dass der Uferanriss mit Blocksteinen verbaut und das durch Erosion abgetragene Land aufgeschüttet worden war. Mit Verfügung vom 29. August 2018 forderte die Gemeinde Köniz den Beschwerdeführer auf, den gesamten unbewilligt eingebauten Uferschutz am A.________bach innert 30 Tagen zu entfernen. Gleichzeitig wies sie den Beschwerdeführer auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme an.