1. Der Fischereiaufseher machte das Bauinspektorat der Gemeinde Köniz darauf aufmerksam, dass auf der Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. H.________ am A.________bach ein Uferschutz ohne Baugesuchsverfahren und ohne Baubewilligung erstellt worden war. Die Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. H.________ liegt in der Landwirtschaftszone. Am 27. August 2018 fand eine Begehung vor Ort mit dem Beschwerdeführer, Vertretern der Gemeinde Köniz und des Oberingenieurkreises II des Tiefbauamts des Kantons Bern (TBA OIK II) und einem kantonalen Fischereiaufseher statt. Dabei wurde festgestellt, dass der Uferanriss mit Blocksteinen verbaut und das durch Erosion abgetragene Land aufgeschüttet worden war.