Gemeinde- und Kirchendirektion, der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion und der Volkswirtschaftsdirektion, Dezember 2012, insb. S. 3. 9/12 BVD 110/2020/8 Fahrzeuge. Dementsprechend sind dem Bauvorhaben auch keine Abstellplätze für Fahrzeuge zuzuordnen und es muss resp. darf keine Parkplätze ausweisen. 7. Rechtsverwahrung und Lastenausgleich