c) Vorliegend ist die Errichtung einer Autowaschanlage geplant. Dabei handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung. Es ist daher fraglich, ob sie unter den Begriff "Gewerbe" subsumiert werden kann. Der Blick auf die übrigen Kategorien, bei denen es sich aber ebenfalls um gewerbliche Nutzungen handelt, zeigt, dass dieses Merkmal nicht ausreichen kann, um unter diese Kategorie zu fallen. Vielmehr scheint mit "Gewerbe" ein produktiver Betrieb gemeint zu sein, wie beispielsweise eine Autogarage oder eine Schreinerei mit Angestellten und Besucherinnen und Besuchern, die ihr Auto vorübergehend abstellen möchten.