Der OIK II hat daher auch die Situation auf dem Grundstück selber beurteilt. Er ist zum Schluss gekommen, dass die Sicherheit bei der Ein- und Ausfahrt der Waschanlage gewährleistet sei. Die Situation sei gut überschaubar. Der Querschnitt der Ein- und Ausfahrt sei breit genug, um zu kreuzen und die Staulänge dürfe in den meisten Zeiten gut ausreichen. Der OIK II empfiehlt, insbesondere die Zu- und Wegfahrten klar ersichtlich und räumlich zu trennen.