fest, die Verkehrssicherheit des vorliegenden Strassenanschlusses auf die M.________strasse sei insbesondere auch unter Berücksichtigung der Parkplätze entlang der M.________strasse gewährleistet. Die Sicht sei in Anbetracht der effektiv zu erwartenden Geschwindigkeiten genügend. Der OIK II geht davon aus, dass die wenigen von der M.________strasse (Parzellen Nrn. A.________ und B.________) vorbeifahrenden Fahrzeuglenker die vorliegende Situation gut kennen. Daraus folge eine situationsangepasste Fahrweise bzw. langsames Fahren. Diese Annahme gelte auch für die Parkierenden bei der Garage. Daher könne auch von einem sorgfältigen Manövrieren ausgegangen werden.