6/12 BVD 110/2020/8 Oberdiessbach einzuholen. In den Schlussbemerkungen führten die Beschwerdeführenden aus, die Verkehrssituation sei keines falls so übersichtlich, wie in der Stellungnahme des OIK II ausgeführt. So sei beispielsweise eines der Tore, vor welchem der Warteraum vorgesehen sei, fremdvermietet. Zudem sie zu berücksichtigen, dass die geplante Ein- und Ausfahrt auch die bereits bestehende Einstellhalle erschliesse.