b) Die Beschwerdeführenden bringen vor, die Sichtbermen bei der vorgesehenen Ausfahrt auf die M.________strasse seien ungenügend. Auch der Zufahrtsweg zur Waschanlage sei für den Publikumsverkehr nicht breit genug. Zudem befänden sich die geplanten Warteflächen an einer unübersichtlichen Stelle. Dadurch sei die Sicherheit beim Einbiegen zur Waschanlage nicht gewährleistet und die Wendesituation bei der Ausfahrt aus der Waschanlage sei ungenügend.