Die Gemeinde führte in ihrer Stellungnahme am 30. Januar 2019 zur Einsprache aus, die M.________strasse erfülle die Anforderungen einer öffentlichen Detailerschliessungsstrasse nach Art. 7 BauV15. Insbesondere weise diese eine durchgehende Fahrbahnbreite von mind. 4.20 m auf. Der Strassenanschluss sei bestehend. In ihrem Fachbericht vom 7. März 2019 ergänzte sie, die Zufahrt sei für eine Anlegung des Wartebereichs mit 6 m genügend breit.