Der Beschwerdegegner hat in seiner Eingabe vom 4. Februar 2019 sein Betriebskonzept umschrieben. Demnach soll die Waschanlage von Montag bis Samstag von 07.00 bis 21.00 in Betrieb sein. Im Winter erfolgt der Wasch- und Trocknenvorgang bei geschlossener Anlage. Im Sommer soll das Tor während des besonders lauten Trocknenvorgangs geschlossen bleiben. Das beco, heute AUE, Abteilung Immissionsschutz hat sich bereits zwei Mal, mit Fachberichten vom 14. Januar 2019 und 29. April 2019, zum Bauvorhaben geäussert. Es hat die Situation vor Ort beurteilt. Gemäss seiner Einschätzung ist nicht mit unzulässigen Lärmbelästigungen zu rechnen.