Ermittlungsverfahrens nach den Art. 36 ff. LSV und den Anhängen 2-7 LSV verpflichtet, ohne dass ihr insoweit noch ein Ermessensspielraum zustünde.13 Die Arbeitszone der Gemeinde Oberdiessbach ist der Lärmempfindlichkeitsstufe IV zugeordnet.14 Das heisst, die Planungswerte liegen bei 65 dB(A) während des Tages und bei 55 dB(A) während der Nacht.