Die ANF ist eine Abteilung des LANAT. Sowohl die Vorinstanz als auch das Rechtsamt ist diesem Antrag nachgekommen. 4. Zulässige Immissionen und Umweltverträglichkeitsprüfung a) Die Beschwerdeführenden beantragen, es sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen und es sei ein Fachbericht des beco, seit 1. Januar 2020 Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, zu den Immissionen einzuholen sowie ein Betriebskonzept einzufordern. In den Schlussbemerkungen betonen sie erneut, es liege nicht einmal ein rechtsgenügliches Betriebskonzept vor.