Schutzzielen des Naturschutzgebietes in Einklang zu bringen. So ist gemäss der Ansicht der ANF auf Grund der topografische Verhältnisse sichergestellt, dass ein Ausfluss von Abwasser nicht in den I.________ fliessen würde. Damit ist insbesondere das Schutzziel, wonach das Verunreinigen des Baches untersagt ist,8 nicht gefährdet. Dank des gebührenden Abstands von mindestens 9 Metern des Bauvorhabens zu den umliegenden Sträucher und Bäumen, sind auch keine negativen Einflüsse auf die Ufervegetation zu erwarten. Eben so wenig werden die Nester und Gelege vom Bauvorhaben direkt negativ beeinflusst.