Es fehle an gesetzlichen Grundlagen, um Pufferzonen rund um Naturschutzgebiete zu verlangen. Insgesamt sei das Vorhaben aus naturschutzrechtlicher Sicht bewilligungsfähig. d) Die Fachmeinung der ANF überzeugt und basiert auf einer sorgfältigen Überprüfung. Die ANF hat das Bauvorhaben vertieft geprüft und auch die konkrete Situation H.________ resp. deren Vegetation in unmittelbarer Nähe zum Bauvorhaben abgeklärt. Das Bauvorhaben befindet sich ausserhalb des Naturschutzgebietes und hat dementsprechend nur indirekten Einfluss. Die Abklärungen und Bedingungen des ANF zielen darauf ab, diesen indirekten Einfluss mit den