Daher sei eine Verunreinigung nicht absehbar. Eine Überprüfung habe zudem ergeben, dass im an das Bauprojekt angrenzenden Gebiet keine geschützten oder seltenen Tierarten vorkämen. Eine detaillierte Aufnahme der vorhandenen Organismen erachte sie als unverhältnismässig und rechtlich kaum begründbar. Insgesamt könne zwar nicht ganz ausgeschlossen werden, dass das Naturschutzgebiet auf Grund seiner Nähe vom Bauvorhaben betroffen sein könnte. Die Gefährdung sei aber nicht grösser als von den umliegenden bereits bestehende Bauten und Anlagen. Es fehle an gesetzlichen Grundlagen, um Pufferzonen rund um Naturschutzgebiete zu verlangen.