Sowohl die Vorinstanz wie auch das Rechtsamt haben bei der ANF einen Fachbericht eingeholt. In ihrem Fachbericht Naturschutz vom 9. Mai 2019 stimmte die ANF dem Bauvorhaben unter der Bedingung zu, dass das Bauvorhaben zu den Stämmen der äussersten Sträucher und Bäume der Ufervegetation einen Abstand von mindestens 9 Meter einhält oder Ersatzmassnahmen formuliert werden. In ihrer Stellungnahme vom 5. Februar 2020 ergänzte die ANF, ein Ausfluss von Abwasser aus der Waschanlage würde auf Grund der topografischen Verhältnisse nicht in den I.________ führen. Daher sei eine Verunreinigung nicht absehbar.