b) Das Bauvorhaben grenzt an das Naturschutzgebiet I.________ an. Im Schutzgebiet sind unter anderem Beeinträchtigungen des Bachlaufs, insbesondere das Errichten von Bauten, Anlagen und Werken aller Art, das Ausbeuten der Uferbestockung und das Fällen der Bäume ohne Zustimmung des Kreisforstamtes, das Verunreinigen des Baches sowie jede Störung und Beeinträchtigung der Tierwelt ihrer Nester und Gelege untersagt.7