3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, gab dem Beschwerdegegner, der Vorinstanz, dem AGR sowie der Gemeinde Oberdiessbach die Möglichkeit, sich zur eingereichten Beschwerde zu äussern und holte die Vorakten ein. Da sich das Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet I.________ befindet, gab es auch der Abteilung für Naturförderung (ANF) des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT) Gelegenheit, sich zum Bauvorhaben zu äussern. Am 27. Februar 2020 wies das Rechtsamt den Antrag der Beschwerdeführenden um Sistierung des Verfahrens ab.