2. Gegen den Gesamtentscheid vom 16. Dezember 2019 reichten die Beschwerdeführenden am 15. Januar 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids. Insbesondere machen sie geltend, dem Bauvorhaben dürfe keine Ausnahmebewilligung für eine Baute im Gewässerraum erteilt werden und die Verkehrssicherheit sei nicht gewährleistet. Zudem beantragten sie die Sistierung des Beschwerdeverfahrens bis das am 9. August 2019 eröffnete baupolizeiliche Verfahren bezüglich der Parkplatzsituation auf der Parzelle abgeschlossen sei.