Diese Teilrevision betraf insbesondere auch den Gewässerraum H.________; das Bauvorhaben befindet sich seit der Revision nicht mehr im Gewässerraum H.________.2 Mit Gesamtentscheid vom 16. Dezember 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland dem Bauvorhaben die Baubewilligung. Für das Unterschreiten des Gewässerabstands erteilte es eine Ausnahmebewilligung.