Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 16. Dezember 2019 (bbew 560/2018; Einbau einer öffentlich zugänglichen Autowaschanlage) I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner reichte am 13. November 2018 bei der Gemeinde Oberdiessbach ein Baugesuch ein für den Einbau einer öffentlich zugänglichen Autowaschanlage in den bestehenden Einstellraum auf der Parzelle Oberdiessbach Grundbuchblatt Nr. K.________. Die Parzelle liegt in der Arbeitszone A2. Da das Bauvorhaben im Gewässerraum H.________ lag, stellte der Beschwerdegegner für das Bauen im Gewässerraum ein Ausnahmegesuch gemäss