17 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 9/14 BVD 110/2020/89 erteilt wurden. Die Begründung für die Ausnahmegesuche versteht sich von selbst. Dass der Einbau von Jurasteinmauern nicht Gegenstand der Baubewilligung ist, wurde bereits dargelegt (oben Erwägung 5). 7. Beiladung