Das Motiv für ein Bauvorhaben hat keinen Einfluss darauf, was für (Ausnahme-)Bewilligungen erforderlich sind. Dass auch der Rückbau einer Anlage zumindest mit einem vorübergehenden Eingriff in Naturschutzinteressen verbunden sein kann, liegt auf der Hand. Dementsprechend hat das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Abteilung Naturförderung (ANF), in seinem Amtsbericht Naturschutz vom 17. Dezember 2019 mehrere Ausnahmebewilligungen erteilt. Dabei ist den Beschwerdeführenden beizupflichten, dass dies normalerweise nicht ohne entsprechend begründetes Gesuch der Bauherrschaft erfolgen darf.