Im vorliegenden Fall findet sich bei den bewilligten Plänen ein Auszug aus dem Geoportal des Kantons Bern vom 21. November 2019, je ein Blatt mit zwei Fotos zu den beiden Holzstegen, ein Google Maps-Ausdruck und eine Übersicht über verschiedene Rückbauprojekte. Vom Regierungsstatthalteramt Seeland abgestempelt wurde dabei nur der Auszug aus dem Geoportal, womit nur dieser eine Plan bewilligt wurde. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen Situationsplan, wie er in Art. 12 und 13 BewD umschrieben ist.