a) Die Beschwerdeführenden rügen, die Baugesuchsunterlagen seien unvollständig. Zunächst fehle es an einem Situationsplan. Sodann fehle es an begründeten Ausnahmegesuchen für die mit dem Rückbau einhergehenden Eingriffe in das Naturschutzgebiet, die Moorlandschaften und das Auenschutzgebiet. Solche Begründungen wären umso mehr nötig gewesen, als offenbar noch der Einbau von Jurasteinmauern geplant sei. Es stehe der Vorinstanz nicht zu, von Amtes wegen die fehelenden Gesuche durch eigene Begründungen zu ersetzen.