b) Die Standorte der beiden Stege befindet sich im Neuenburgersee und damit nicht mehr auf dem Gebiet der Gemeinde Gampelen: Der Teil des Neuenburgersees, der auf dem Gebiet des Kantons Bern liegt, ist keiner Gemeinde zugeordnet, die Grenzen der Anliegergemeinden enden am Seeufer. Für die Bewilligung von Bauvorhaben in Gewässern, die keiner Gemeindehoheit unterliegen, ist das Regierungsstatthalteramt zuständig (Art. 101 Abs. 1 BauV15). Damit ist das Regierungsstatthalteramt Seeland die zuständige Baubewilligungsbehörde. 4. Unterschrift