Von der Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen, machten die Beschwerdeführenden 3 und 4 mit Eingabe vom 3. Februar 2021 Gebrauch. Sie beantragen die Feststellung der Nichtigkeit des Gesamtentscheids vom 15. Mai 2020. Eventuell sei der Gesamtentscheid aufzuheben und dem Baugesuch die Genehmigung zu verweigern. Subeventuell sei der Gesamtentscheid aufzuheben und die Sache an die Gemeinde Gampelen, subeventuell an das Regierungsstatthalteramt Seeland zurückzuweisen. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Nichtigkeit