summarischen Prüfung die Legitimation der Beschwerdeführenden zur Beschwerdeführung in Frage und gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Die Beigeladenen bestreiten in ihrer Stellungnahme vom 17. November 2020 die Legitimation der Beschwerdeführenden und beantragen, auf die Beschwerden nicht einzutreten. Auch die Beschwerdegegnerin bestreitet in ihrer Stellungnahme vom 24. November 2020 die Legitimation der Beschwerdeführenden. Das AGR beantragt in seiner Stellungnahme vom 11. Dezember 2020 die Abweisung der Beschwerde. Es erachtet den Rückbau der beiden Holzstege als zonenkonform, eine Ausnahmebewilligung nach Art.