3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, vereinigte die drei Beschwerdeverfahren, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab das Rechtsamt auch dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Regierungsstatthalteramt Seeland beantragt in seiner Stellungnahme vom 23. Juni 2020 die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf einzutreten sei. Das AGR verzichtet in seiner Stellungnahme vom 24. Juni 2020 auf einen Antrag, da es im vorinstanzlichen Verfahren zu Unrecht nicht involviert gewesen sei. Es erachtet die angefochtene Verfügung daher als nichtig.