2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin 1 am 13. Juni 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt, der Gesamtentscheid vom 15. Mai 2020 sei aufzuheben und dem Baugesuch sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventuell sei der Gesamtentscheid aufzuheben und die Sache zur Durchführung des Baubewilligungsverfahrens an die Einwohnergemeinde Gampelen, subeventuell an das Regierungsstatthalteramt Seeland zurückzuweisen. Am 15. Juni 2020 erhoben der Beschwerdeführer 2 alleine und die Beschwerdeführenden 3 und 4 gemeinsam ebenfalls Beschwerde bei der BVD mit den gleichen Rechtsbegehren wie die Beschwerdeführerin 1.