I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 28. Oktober 2019 bei der Gemeinde Gampelen ein Baugesuch ein für den Rückbau zweier Holzstege in den Neuenburgersee auf Parzelle Gampelen Grundbuchblatt Nr. R.________. Die Parzelle ist Teil des Neuenburgersees und liegt ausserhalb der Bauzone. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Verfügung vom 9. April 2020 lud das Regierungsstatthalteramt Seeland die Beigeladenen auf deren Gesuch vom 26. März 2020 hin zum Baubewilligungsverfahren bei. Mit Gesamtentscheid vom 15. Mai 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland die Baubewilligung.