3. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'600.– werden im Betrag von Fr. 1'200.– der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die übrigen Verfahrenskosten trägt der Kanton. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau C.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Matten bei Interlaken, Bauverwaltung, eingeschrieben - Herrn A.________, A-Post, zur Kenntnis - Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, per E-Mail, zur Kenntnis Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor