f) Das im Projektplan nicht eingezeichnete, aber auf Fotos ersichtliche Dachfenster bildet nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Diesbezüglich sind Baupolizeimassnahmen der Gemeinde unter gegebenen Voraussetzungen (insbesondere Verhältnismässigkeit) noch möglich. 8. Zusammenfassung und Kosten