Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2014, § 23 N. 11 f. 10/17 BVD 110/2020/88 bestehen.43 Wird eine ständige Praxis zum ersten Mal einer gerichtlichen Prüfung unterzogen, ist davon auszugehen, dass die Behörde ihre rechtswidrige Praxis anpasst.44