c) Die Beschwerdeführerin hat dafür ein Ausnahmegesuch gestellt.38 Dieses wurde gemäss ihren Angaben von der Gemeinde vorformuliert. Zur Begründung verweist das Ausnahmegesuch lediglich auf die bestehende Baustruktur, welche hinsichtlich der Raumhöhe unverändert bleiben soll. Die Gemeinde hat die Ausnahmegründe nicht geprüft. Sie ging gestützt auf den Amtsbericht des Regierungsstatthalteramtes davon aus, dass das Ausnahmegesuch aufgrund des Ausmasses der Unterschreitung nicht bewilligt werden könne, zumal es sich um eine neue Wohnung handle.