Das Dachgeschoss beträgt die Raumfläche mit einer Raumhöhe ab 1,50 m gemäss dem Projektplan 9,6 m2. Die Raumhöhe erreicht nur unmittelbar unter dem First 2,30 m oder mehr. Das Mindestmass für abgeschrägte Räume gemäss Art. 67 Abs. 2 BauV wird deutlich unterschritten. Die Vorschriften zur lichten Höhe werden demnach in beiden Wohnräumen des Gebäudes nicht eingehalten.