Auch das hier streitige Bauvorhaben ist demnach als Gesamtheit von Nutzung und baulichen Gegebenheiten zu beurteilen. Es kann nur bewilligt werden, wenn die für eine Wohnnutzung geltenden Vorschriften eingehalten sind. Die für die neue Nutzung geltenden Vorschriften müssen auch unter den Aspekten von Raumhöhe und Gebäudeabstand eingehalten sein, die baulich unverändert bleiben sollen.