Das Gebäude verfügte damals über kein WC.21 Gemäss den Ausführungen der Beschwerdeführerin im vorinstanzlichen Verfahren wurde das Bestehende mit WC, Dusche und Kochnische ergänzt und ausserdem der Dachstock (Obergeschoss) isoliert.22 Aus den Fotos23 geht hervor, dass im Dachgeschoss auch ein Dachfenster eingebaut wurde, das aber auf dem Projektplan nicht eingetragen ist. Gemäss den Angaben der Beschwerdeführerin war das Gebäude bereits vor dem Umbau beheizbar. Auch an den Fenstern sehe man, dass es bewohnbar gewesen sei.24 Unbestrittenermassen verfügte es aber weder über ein WC noch über eine Kochgelegenheit, und das Obergeschoss war nicht isoliert.