Abzubrechende Bauteile, die gemäss der Planlegende gelb markiert sein müssten, sind im Projektplan nicht ersichtlich.19 Aus Fotodokumentationen in den Vorakten ist zu schliessen, dass früher an dem Ort, wo heute die sanitären Anlagen eingebaut sind, eine steile Treppe oder Leiter ohne Handlauf in das Obergeschoss führte, und dass an der Ostfassade ein oder mehrere kleinere Fenster bestanden.20 Das Gebäude verfügte damals über kein WC.21 Gemäss den Ausführungen der Beschwerdeführerin im vorinstanzlichen Verfahren wurde das Bestehende mit WC, Dusche und Kochnische ergänzt und ausserdem der Dachstock (Obergeschoss) isoliert.22