Gemäss Art. 10 Abs. 3bis BStatG11 führt das Bundesamt für Statistik in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen ein eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). In diesem werden alle Gebäude und bei Gebäuden mit Wohnnutzung die dazugehörigen Wohnungen geführt.12 Das GWR dient Zwecken der Statistik, Forschung und Planung. Die Gemeinden können zwecks Erfüllung gesetzlicher Aufgaben auf die Daten des GWR, die ihr Gebiet betreffen, zugreifen.13 Gemäss der Weisung des Bundesamtes für Statistik zur Erfassung der Gebäude in der amtlichen Vermessung (AV) und im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) vom 4. Juli 2017,14 Ziff.