Das Gebäude sei mehr als hundert Jahre alt. Es sei bis 1996, eventuell bis 2005 bewohnt worden. Unter anderen hätten Zimmerleute auf der Walz darin genächtigt, später hätten Saisonniers dort gewohnt. In ihrer Stellungnahme vom 28. Oktober 2020 macht die Beschwerdeführerin geltend, das "Chalet" sei immer im Eigenbedarf als Wohnfläche benutzt worden und dazwischen auch an Mitarbeiter, Feriengäste und an die Kinder der Beschwerdeführerin vermietet worden.